01.05.2020 Update der Richtlinien mit Covid-19 vom ÖRV

Maßnahmenkatalog Österreichischer Radsportverband
In Abstimmung mit dem Sportministerium hat der Österr. Radsport-Verband ein Konzept für den Radsport-Trainingsbetrieb während der Corona-Pandemie erarbeitet,
welches den Radsportlern und Radsportlerinnen maximalen Schutz im Sinne der Covid-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV) vom 30/04/2020 bieten soll:

1. Allgemeine Vorgaben
• Die Hygienevorschriften des Gesundheitsministeriums sind strikt einzuhalten.
• Mund-Nasen-Schutzmaske und Einweghandschuhe sind mitzuführen.
• Personen mit Krankheitssymptomen und Personen aus Risikogruppen nehmen nicht am Gruppen-Trainingsbetrieb teil.
• Gruppen dürfen nicht größer als 10 Personen sein, Gruppen mit Kindern unter 10 Jahren nicht größer als 6 Kinder plus Trainer/Innen. Vereinstraining mit Kindern soll erst mit Schulbeginn 15. Mai aufgenommen werden.
• Die Distanzregel von mindestens zwei Metern ist strikt einzuhalten (ausgenommen Personen im eigenen Haushalt), wobei seitens des ÖRV für Trainingsausfahrten weiterhin ein 20-m Abstand beim Hintereinanderfahren empfohlen wird.
Im Gegensatz zu Radwegen sind Gruppenfahrten auf Straßen somit weiterhin nicht möglich, weil ein 2-m-Seitenabstand hier nicht praktizierbar ist.
Auf Radwegen ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 2 m zu allen anderen Benutzern eingehalten wird.
• Wird in Trainingsgruppen trainiert sollten diese Trainingsgruppen möglichst immer aus den gleichen Personen bestehen und auch kleiner gehalten werden, um so in Fall einer Infizierung rascher die anderen Kontaktpersonen ermitteln zu können.
• Ein Vereinstraining mit Kindern unter 6 Jahren ist noch nicht erlaubt, da diese die Sicherheitsabstände nicht einhalten können. Trainieren Vereinstrainer nur mit einem Kind unter 6 Jahren ist dies möglich, weil die Trainer/in auf die Einhaltung der Abstände achten.
• Jedes Mitglied der Trainingsgruppe bringt eigenes Werkzeug und Ersatzmaterial sowie eigene Verpflegung mit. Jeglicher Austausch ist verboten.