08.06.2020 Update der Richtlinien mit Covid-19 vom ÖRV

Stand: 04/06/2020

Seit 29. Mai 2020 wurden mit der COVID-19-Lockerungsverordnung auch wesentliche Erleichterungen für den Radsport wirksam, mit 4. Juni wird die Rückreise aus einigen Nachbarstaaten nach Österreich ohne Auflagen erlaubt und mit Mitte Juni soll ein Teil der Maskentragepflicht im Alltag fallen. Damit wird auch die Teilnahme an Radsportwettkämpfen in einigen Nachbarländern schon im Juni möglich, sofern auch die Einreisebestimmungen in das jeweilige Land dies erlauben.
Generell gelten im Alltag als Hygienemaßnahmen zur Senkung der Infektionsgefährdung für nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen:
• 1m Abstand,
• mehrmalige Händedesinfektion und
• Tragen von MNS in bestimmten Situationen.

Für den Radsport gelten:
• beim Sport auf Sportstätten (indoor & outdoor) mindestens 2 m Abstand,
• beim Sport auf freien Flächen mindestens 1 m Abstand,
• diese Abstände können ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden,
• weiters kann der Abstand von einem Meter von Betreuern und Trainern ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
• Kontaktsportarten sind weiterhin verboten.

Vereinstraining:
Für das Radtraining mit Erwachsenen gibt es keine speziellen Regelungen hinsichtlich der Gruppengröße.
Wenn die allgemeinen Abstände und Hygienemaßnahmen für den Sport eingehalten werden, gibt es für das Training auf freien Flächen auch keine sonstigen Einschränkungen.
Somit ist mit Juni 2020 auch ein „Gruppefahren“ mit Rennrädern auf der Straße möglich, sofern die jeweilige Situation auch gemäß StVO ein „Nebeneinanderfahren mit Rennfahrrädern bei Trainingsfahrten“ (bitte speziell auch §7 und §68 StVO beachten) unter Einhaltung eines 1-m-Seitenabstandes zwischen den Radsportlern erlaubt.
Um im Falle einer Infizierung einer am Training beteiligten Person die Kontakte leichter nachvollziehen zu können, halten die Vereine in ihren Trainingstagebüchern die Zusammensetzung der möglichst gleichbleibenden Trainingsgruppen schriftlich fest.
Bei „freien“ Trainingsausfahrten empfiehlt der ÖRV, dass eine Dokumentation der teilnehmenden Personen erfolgt und diese mindestens 14 Tage aufbewahrt wird.
Bei Trainingskursen sind hinsichtlich Zimmerbelegungen die Bestimmungen der jeweiligen Unterkunftsgeber zu beachten.

Hier finden sie eine 1-seitige Kurzfassung der wichtigsten Bestimmungen zum Radsporttraining aus der StVO und dem Forstgesetz.