Corona-Virus & Radsport (Update 17/05/2021)
Sport-Veranstaltungen/Zusammenkünfte (Trainings, Kurse, Gruppen etc.) mit und ohne ZuschauerInnen.
Sportausübung nicht-öffentliche Sportstätte.
Auf nicht-öffentlichen Sportstätten sind Zusammenkünfte zur Sportausübung indoor wie outdoor in sportarttypischen Gruppengrößen zwischen 5-22 Uhr erlaubt. Das gilt nicht für ZuschauerInnen. Auf Indoor-Sportstätten müssen aber pro Person 20 m2 zur Verfügung stehen.
Sportausübung öffentlicher Ort.
An öffentlichen Orten sind Zusammenkünfte zur Sportausübung outdoor zwischen 5-22 Uhr mit bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens zehn Minderjähriger und zwischen 22-5 Uhr bis zu vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens sechs Minderjähriger erlaubt.
Zusammenkünfte zur Sportausübung outdoor zwischen 5-22 Uhr mit 11-50 TeilnehmerInnen sind nur unter Einhaltung des 2 m Abstands zu haushaltsfremden Personen möglich. Zudem ist die Veranstaltung anzuzeigen und die TeilnehmerInnen müssen einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen. Die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken ist unzulässig.